Darf die Missachtung der Kinderrechte weitergehen? Verhindert die Missachtung der Kinderrechte!
Artikel 18: Verantwortung für das Kindeswohl
(1) Die Vertragsstaaten bemühen sich nach besten Kräften, die Anerkennung des Grundsatzes sicherzustellen, dass beide Elternteile gemeinsam für die Erziehung und Entwicklung des Kindes verantwortlich sind.
Damit dieser Artikel seine Umsetzung erhalten kann, sammele ich hier für Eltern und Großeltern, die von einer Inobhutnahme betroffen sind und sich Rechtsanwaltskosten nicht leisten können.
Dein Beitrag, sei er GROSS oder auch klein, er wird für die Kinder von Bedeutung sein.
Ingo Schniertshauer – elternbleiben.nrw – https://elternbleiben.nrw