Normenkontrollverfahren gg. Gemeinde Niedernhausen

Normenkontrollverfahren gg. Gemeinde Niedernhausen | Spenden sammeln
 
 

 Seit Frühjahr gilt in Niedernhausen Leinenpflicht.

Jetzt wurde das Nomenkontrollverfahren gegen die Gemeinde Niederhausen eingeleitet und ist bereits beim Verwaltungsgerichtshof Kassel eingegangen - die Eingangsbestätigung haben wir erhalten.

Damit wir die Klage komplett, und wenn erforderlich über alle Instanzen, durchführen können, benötigen wir Eure Hilfe und haben dieses Spendenkonto eingerichtet.

Das Fazit der Interessengemeinschaft Hunde in Niedernhausen (IG) nach monatelanger Mühe einen Kompromiss zu erreichen:
Die IG hat in vielen Gesprächen versucht auszuloten, wie eine Änderung der Gefahrenabwehrverordnung in absehbarer Zeit möglich ist. 
Mit einzelnen Gemeindevertretern wurden konstruktive Gespräche geführt und sie haben sich sehr bemüht mit der IG nach einer Lösung zu suchen.
Leider reicht dies bisher nicht aus, um eine tierschutzkonforme Lösung zu erreichen, die eine möglichst große Akzeptanz bei den Hundehaltern und zum Schutz der Wildtiere erreicht.

Andere Fraktionen der Gemeindevertretung haben bis heute leider kein Interesse mit der IG überhaupt ins Gespräch zu gehen.
Die Vorschläge und das Positionspapier der IG werden ignoriert. Lediglich ein Prüfantrag für eine Hundewiese ist erfolgt.
In der Prüfung und Einrichtung einer Hundewiese sieht die IG keine Lösung, die ein artgerechtes Halten von Hunden in Niedernhausen wieder möglich macht.

Nach der Aufforderung des Deutschen Tierschutzbundes e.V. Freilaufflächen einzurichten und den Vorgaben der Landestierschutzbeauftragten Hessen sieht die IG auch keinen Spielraum mehr für einen Kompromiss.
Für eine artgerechte Hundhaltung in Niedernhausen sind die Vorgaben entsprechend (genau so) umzusetzen! Das Positionspapier des Deutschen Tierschutzbundes e.V. kann hier eingesehen werden: Deutscher Tierschutzbund e.V.

Die jetzige Verordnung läßt keine art- und tierschutzgerechte Hundehaltung in Niedernhausen zu und verstößt gegen geltendes Recht.
Der Deutsche Tierschutzbund e.V. hat ebenfalls weitere Schritte angekündigt, wenn die Gemeinde Niedernhausen der Umsetzung nicht nachkommt.
Eine Reaktion der Gemeinde Niedernhausen an den Deutschen Tierschutzbund e.V. erfolgte bis heute ebenfalls nicht.

Wie aus den Kommentaren ersichtlich ist, wurden auch andere Anfragen und Eingaben an die Gemeinde bis heute nicht beantwortet.

Die Einreichung der Petition mit 346 Unterschriften hat ebenfalls keinerlei Reaktion ausgelöst.

Die IG hätte sich von der Gemeindeverwaltung gewünscht, das hier das Gespräch gesucht wird und ein Kompromiss gefunden wird.

Die IG hat mehr als ausreichend auf die Problematik aufmerksam gemacht, viele Vorschläge unterbreitet und immer wieder auf darauf hingewiesen, dass die Leinenpflicht gegen geltendes Recht verstößt.
Die Einschätzungen im Positionspapier der IG werden durch die Stellungnahme und Aufforderung des Deutschen Tierschutzbundes e.V. Freilaufflächen einzurichten, 
sowie der Landestierschutzbeauftragten Hessen und der Amtstierärztin des Rheingau-Taunus-Kreises noch unterstützt.

Wenn die Gemeindeverwaltung den Willen hätte, etwas zur tierschutzgerechten Haltung von Hunden zu verändern, wären alle Möglichkeiten vorhanden gewesen. 

Die IG  kann diesen Willen leider nicht erkennen und den breiten Unmut der Hundehalter nachvollziehen.

Sicherlich ist dann das Normenkontrollverfahren eine gute Möglichkeit über das unabhängige Gericht festzustellen welcher Weg hier zu nehmen ist, und damit die Gemeinde zu zwingen die Verordnung zu ändern.

Die beauftragte Anwaltskanzlei ist auf diesem Gebiet spezialisiert.
Die IG geht erstmal von ca. € 5000 Verfahrenskosten aus.
Jede kleine Spende hilft das Verfahren abschließend durchzuführen.

Falls wir nach Abschluss des Verfahrens Spendengelder übrig haben, werden diese an den Deutschen Tierschutzbund e.V. gespendet.

Für Fragen stehen wir Euch jederzeit zur Verfügung.


Alle Infos dazu und den bisherigen Aktivitäten findet Ihr auch in der FB-Gruppe der IG - Interessengemeinschaft Hunde in Niedernhausen unter:

IG in Niedernhausen

Vielen herzlichen Dank an alle Spender. Letztlich helft Ihr damit allen Hunden in Niedernhausen.

Update 09. August 2024:

Liebe Hundehalter,
ausgelöst durch den Artikel im Wiesbadener Kurier und Einreichung des Normenkontrollverfahrens hat es in den letzten Tagen eine Flut von Mails, Nachrichten und Kommentaren gegeben. Dazu möchte wir hier unser Empfinden und unsere Meinung zu einzelnen Punkten klarstellen.
Der Artikel im Wiesbadener Kurier enthält leider nicht alle wichtigen Informationen. Es wurde vor Erscheinen des Artikels kein Gespräch mit der IG geführt, sondern nur per copy & paste der Text von der Spendenseite eingefügt.
Im Artikel wird nur von temporärer Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit gesprochen. Die ebenfalls mit der Verordnung neu eingeführte generelle Leinenpflicht im bebauten Gebiet der Gemeinde Niedernhausen wird nicht erwähnt.
Für den Leser entsteht dadurch der Eindruck, das wir Hundebesitzer nur dagegen vorgehen, und wir unsere Hunde über den Schutz der Wildtiere stellen.
Das ist nicht der Fall, denn der Schutz der Wildtiere und die artgerechte Hundehaltung sind gleichwertige Rechtsgüter.
Der gesamte Inhalt der Verordnung in Kombination führt aber dazu, das Hunde in Niedernhausen fast ihr halbes Leben nur an der Leine verbringen müssen ohne das es die Möglichkeit auf Freilauf gibt.
U.a. wird damit der Schutz des Wildes über die Belange der Hunde gestellt.
Auch viele andere Faktoren, wie der Inhalt der Aufforderung und dem Positionspapier des Deutschen Tierschutzbundes e.V., der Landestierschutzbeauftragten Hessen und der Klageschrift für das Normenkontrollverfahren finden keine Erwähnung. Darin finden sich z.B. auch viele Aussagen zur Leinenpflicht im bebauten Gebiet. Um die jetzige Situation für die Hunde in Niedernhausen wirklich zu beurteilen sind alle Punkte mit einzubeziehen.
Die IG muß sich deshalb, wie so oft, wiedermal um eine Klarstellung bemühen.
Weiterhin finden sich folgende Aussagen von Dr. Beltz in dem Artikel (Quelle Wiesbadener Kurier vom 06.08.2024):
„...Eine erneute Befassung mit der Thematik aufgrund vereinzelter Anfragen wurde nicht für erforderlich erachtet, gerade weil zu dem Thema Leinenpflicht sicherlich nicht nur die vorgebrachten kritischen Betrachtungen
und Beurteilungen der Verordnung existieren, sondern sich im Mindestmaß die gleiche Anzahl an Befürwortern genau zu diesem Punkt der Verordnung argumentativ spiegelbildlich gegenüberstehen
…abschließend geprüft wird, ob die derzeit geltende Verordnung einem Normenkontrollverfahren standhält…“
Wir interpretieren dies wie folgt:
Die Gemeinde hat es nicht für erforderlich gehalten sich wieder mit dem Thema zu beschäftigen und wird es auch in Zukunft nicht tun, da es nur "vereinzelte Anfragen" gibt.
Unsere Eingaben, Positionspapiere, mehrere uns bekannte Eingaben anderer Bürger, die Aufforderung und das Positionspapier des Deutschen Tierschutzbundes e.V. mit den dazugehörigen Vorgaben der Landestierschutzbeauftragten Hessen, der Stellungnahme der Amtstierärztin des Rheingau-Taunus-Kreises und der Inhalt der Klageschrift für das Normenkontrollverfahren werden hier als vereinzelte Anfragen benannt.
Eine gleiche Anzahl von Befürwortern mit denen wir uns „ argumentativ spiegelbildlich" gegenüberstehen?
Wer sind diese Befürworter und welche Argumente haben diese?
Welche Studien und wissenschaftliche Erkenntnisse zur artgerechten Hundehaltung, Stellungnahmen, Vorgaben oder sonstige Aussagen können diese vorweisen?
Damit meinen wir selbstverständlich nicht den Schutz der Wildtiere in der wirklichen Brut- & Setzzeit. Dieser ist unstrittig und wir sitzen uns auch weiterhin dafür ein.
Bis heute haben wir keine Kenntnis darüber. Es wurde uns weder entsprechende Argumente vorgelegt oder mit uns darüber Gespräche geführt, diskutiert etc.
Ebenso haben wir bis heute keine Informationen der Gemeinde Niedernhausen welche Gründe zu einer Veränderung der Gefahrenabwehrverordnung geführt haben.
Keinerlei Reaktionen der Gemeinde bis heute!
Auch die Aufforderung des Deutschen Tierschutzbundes e.V. wurde bis heute nicht beantwortet.
Offensichtlich hat die Gemeinde kein Interesse die bestehende Problematik zu lösen.
Salopp gesagt: Niemand hat den Arsch in der Hose Fehler einzugestehen, zurück zu rudern und den Bürger ins Boot zu holen um es dann richtig zu machen.
Die einzige Sorge ist, ob diese nach unserer Ansicht gegen geltendes Recht verstoßenen Verordnung einem Normenkontrollverfahren stand hält!
Für die IG hat das mit Dialog, Diskussion oder Bürgernähe nichts zu tun.
Die Gemeinde Niederhausen ist verpflichtet gewesen ALLE relevanten Aspekte VOR Beschluss der Verordnung umfangreich zu prüfen. Nach unserer Ansicht wäre es gar nicht zu einer solchen Verordnung gekommen, wenn die Gemeinde ihren Verpflichtungen nachgekommen wäre.
Alle Kritik, Hinweise auf die nicht rechtskonforme Gestaltung der Verordnung, Lösungsvorschläge, etc. etc. von unserer Seite sind inzwischen weitreichend bestätigt worden.
Trotzdem wurde und wird es ignoriert und nicht darauf eingegangen.
Wir haben immer und immer wieder in den letzten Monaten nachweislich versucht zu einer Lösung zu kommen.
Jetzt, nachdem das Normenkontrollverfahren eingeleitet wurde, beginnen einzelne Gemeindevertreter plötzlich Diskussionen über einzelne Themen, die von uns vor Monaten eingebracht wurden. Dabei kommt es auch hier wieder zu Falschaussagen und Unterstellungen an denen wir erkennen können, das die vorliegenden und eingereichten Unterlagen scheinbar weder gelesen, noch intern besprochen oder diskutiert wurden.
Wir befinden uns dabei wieder in einer Rechtfertigungssituation, müssen wieder und wieder Dinge klarstellen und auf belastbaren Grundlagen und Erkenntnisse hinweisen.
Alles Diskussionen die wir über Monate auch in anderen Gruppen schon geführt haben.
Puh… das ist zeitaufwendig und müßig. Verständlicherweise haben wir und viele von Euch darauf keine Lust mehr.
Bedingt durch die inzwischen vorliegenden Vorgaben, Stellungnahmen und die Einleitung des Normenkontrollverfahren liegen ja auch die Fakten jetzt klar auf dem Tisch und eine Diskussion erübrigt sich dadurch. Diese Fakten lassen sich auch nicht mehr ignorieren oder wegdiskutieren.
Also wird uns dann vorgeworfen wir wären nie an einer Lösung interessiert gewesen.
Dieser Vorwurf ist einfach nur traurig und lächerlich!
Abschließend möchten wir nochmal ganz klar sagen das Leinenpflichten (in einem rechtssicherem Rahmen) sinnvoll sind.
Da wo sie gebraucht werden und verhältnismäßig sind.
Die Möglichkeiten von Freilauf i.S. der Tierschutzgesetze muss nach den Vorgaben gegeben sein. NICHTS Anderes ist unser Anliegen!
Bitte füllt weiter unser Spendenkonto, teilt den Link, verteilt Zettel mit dem Spendenkonto beim Gassi gehen, sprecht Andere darauf an und stellt in der Öffentlchkeit die falschen Aussagen richtig, damit wir zusammen das Verfahren abschließend durchführen können.
Nur Zusammen sind wir in der Lage dies zu tun!

Karin Köhler Hansner
24-07-2024

Der Deutsche Tierschutzbund e.V. hat die Gemeinde aufgefordert Freilaufflächen einzurichten. Der Antrag für das Normenkontrollverfahren wurde am 24.07.2024 gestellt und die Verfahrenskosten sind höher als angenommen. Daher wurde der Spendenbetrag nochmals erhöht. Vielen Dank an alle Spender.


Karin Köhler Hansner
23-06-2024

Liebe Spender,

vielen Dank für Eure Spenden. Damit können wir auf jeden Fall schon mal starten. 


54 Spenden
€ 3.700,00
Ziel: € 5.000,00
74%