Sehr geehrte Damen und Herren,
seit mehreren Jahren begleite ich ehrenamtlich einen ehemaligen Flüchtling aus Eritrea, er ist 30 Jahre jung. Er ist anerkannter Asylbewerber und ist seit 2016 in Deutschland. Sein Weg nach Deutschland führte ihn über die Schwaeiz und Österreich, bis er schließlich in München ankam. Von dort aus stellte er den Asylantrag und wurde zunächst nach Blomberg/ Lippe zugewiesen. Mittlerweile wohnt er in Detmold. In seiner Heimat Eritrea hat er das Abitur abgelegt. Da Eritrea ein autokratisch geführter Staat ist ist dies nur zentral gesteuert an einer Militärakademie möglich, und man darf nur das Abitur ablegen, wenn man sich anschließend zu einem mehrjährigen Militärdienst verpflichtet.
Eritrea ist das Nachbarland von Äthiopien. Mit Äthiopien gibt es seit Jahrzehnten immer wieder kriegerische Auseinandersetzungen, weil Äthiopien Eritrea "schlucken" will, will heissen: Äthiopien will das Land, die Menschen sind egal. Daher legen beide Staaten großen Wert auf das Militär. Mein Flüchtling hat relativ schnell für sich entschieden, an diesen Auseinandersetzungen als Soldat nicht länger Teil zu nehmen, was auch der Grund für seine Flucht nach Deutschland war.
In Deutschland hat der Flüchtling zunächst versucht, eine Ausbildung zu machen, und wurde als Azubi bei einem Sanitär-, Heizungs- und Klimabetrieb eingestellt. Die Ausbildung dauerte allerdings nur 3 Monate und wurde gekündigt. Da zum damaligen Zeitraum, die Sprachkenntnisse noch nicht vollkommen waren, hatte der Lehrherr wohl die Sorge, Eyob könne dem Berufsschulunterricht nicht richtig folgen.
Anschließend hat sich Eyob redlich darum bemüht, eine Beschäftigung oder Alternativausbildung aufzunehmen. Gefunden hat er mehrere Anstellungsverhältnisse, meistens in der Lagerlogistik, bei namhaften Firmen in Detmold und Lemgo. Diese Arbeitsverhältnisse waren allerdings nur zeitlich befristet für jeweils 3 Monate geschlossen. Vermutlich deshalb, weil für 3 Monate ein Lohnzuschuß gezahlt wird. Jedenfalls war er anschließend wieder arbeitslos. Mittlerweile ist er wieder auf Bürgergeld angewiesen.
Wir haben uns in der Zwischenzeit jedoch nicht auf die faule Haut gelegt und gemeinsam überlegt, wie es weitergehen kann. Dabei kamen wir zu dem Ergebnis, dass es klug wäre, sich zum Pflegefachmann ausbilden zu lassen. Dabei haben wir ebenfalls die Möglichkeit bedacht, sich zunächst in die 1jährige Ausbildung zum Pflegehelfer zu begeben um anschließend die Ausbildung zum Pflegefachmann dranzuhängen. Zu diesem Zweck sind bereits 3 mögliche Ausbildungsstätten angeschrieben worden, zwei davon befinden sich in Bielefeld, die dritte in Lage/ Lippe.
Um auf Dauer auch für einen ambulanten Pflegedienst interessant zu sein ist es (eigentlich zwingend) erforderlich, dass ein Führerschein vorhanden ist. An einer Fahrschule hat sich Eyob bereits angemeldet. In Deutschland ist der Erwerb des Führerscheins eine teure Angelegenheit. Bisher war es mir persönlich möglich, mit meinen eigenen finanziellen Mitteln alles notwendige zu finanzieren, nur sind meine Mittel endlich. Wir sind also auf Ihre Solidarität angewiesen. Daher möchten wir Sie bitten, darüber nachzudenken, sich mit einer größeren oder kleineren Spende an dem Erwerb des Führerscheins zu beteiligen. Wir danken Ihnen bereits im Vorfeld sehr herzlich.