Hallo zusammen,
ich (31, Krankenpfleger) versuche auf diesem Weg meiner Freundin und ihrer Familie etwas unter die Arme zu greifen.
Bei ihr wurde mit 11 Jahren eine Friedreich Ataxie diagnostiziert. Dabei handelt es sich um eine fortschreitende Krankheit, bei der - einfach ausgedrückt - hauptsächlich Nervenzellen, die mit den Muskeln kommunizieren, immer mehr abbauen. Erste Symptome sind ein wackliger Gang (ähnlich dem betrunkenen Zustand). Irgendwann fehlt die Kraft aufzustehen und man verliert das Gefühlt in den Füßen und in den Beinen. Die gesamte Muskulatur atrophiert, die Feinmotorik der Hände wird schlechter und man wird häufig von Krämpfen in den Beinen geplagt. Die Lebenserwartung variiert von Patient zu Patient, nimmt allerdings drastisch ab.
Die Diagnose war ein schwerer Schlag für die Familie. Die finanzielle Situation spitzte sich nach dem Tod des Vaters noch weiter zu, da das Elternhaus auch auf die bevorstehende Rollstuhlpflichtigkeit der Tochter vorbereitet werdem musste. Rampen, Lift, Badezimmer-erweiterungen, usw.
Nach ihrer erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten wollte sie in eine eigene Wohnung ziehen. Da sich ihr körperlicher Zustand aber erheblich verschlechtert hatte, konnte sie ihren Alltag nicht mehr selbstständig bestreiten. Darum nutzte sie die Möglichkeit einer Assistenz. Dabei hilft ihr ein Team von Angestellten im Schichtdienst rund um die Uhr ihren Haushalt zu führen, alltägliche Dinge wie den Toilettenganz, Aus- Ankleiden, Duschen, Kochen, Gartenarbeit zu bewältigenzur Arbeit oder zu ihrem Freund bringen und am sozialen Leben teilzunehmen.
Aber was bedeutet das?
Der Preis, den sie für diese (für Gesunde selbstverständliche) Selbständigkeit bezahlt, ist hoch.
Da die Kosten für diese Assistenz der Bezirk übernimmt, hat sie trotz Berufstätigkeit den Status einer Sozialhilfe-Empfängerin. Dabei werden ihr völlig willkürliche finanzielle Grenzen festgelegt. Alles was darüber hinausgeht, wird vom Bezirk eingezogen. Darunter fallen sämtliche Ersparnisse, Erbschaften, “unverhältnisäßiges Wohneigentum“ wie z. B. das Elternhaus, Bausparen, Auto, Schmuck und Kunstgegenstände. Der Freibetrag für das Sparvermögen beträgt aktuell 5000 €.
Bei einer möglichen Hochzeit, würden die Ersparnisse und das Einkommen des Ehemanns als “Bedarfsgemeinschaft“ angerechnet und eingezogen werden.
Da sie natürlich als schwerbehindert gilt, darf sie außerdem nur 20 Wochenstunden (max. 4 h pro Tag) arbeiten, sonst werden ihr ihre Zuschüsse gekürzt und ihr bliebe noch weniger von ihrem Einkommen.
Ich möchte mit diesem Aufruf einen Beitrag sammeln, um ein paar teure Anschaffungen und mittlerweile erneut notwendige Umbauten im Badezimmer zu ermöglichen.
Es ist oft schwer zu akzeptieren, dass ein so unternehmungslustiger, lebensfroher Mensch so ausgebremst wird, da er trotz Berufstätigkeit am Existenzminimum leben muss.
Bitte überlegen Sie sich in einer stillen Minute, was es für Sie bedeuten würde, wenn plötzlich jemand völlig Fremdes darüber bestimmt, ob etwas (Wohnung, Haus, Auto) unverhältnismäßig für Sie ist. Wie es für Sie wäre, wenn Ihnen Ihre Ersparnisse von mehr als 5000 € verwährt werden, nur weil alltägliche Dinge wie Kochen, Duschen, alleine ins Bett zu gehen und sich mit Freunden zu treffen aufgrund Ihrer Krankheit für Sie eigenständig unmöglich geworden sind.
Vielen Dank für Ihre Zeit und Ihre Spende. Seien Sie sich sicher, es wird einem wundervollen Menschen damit geholfen.
Oder tun sie einfach Ihrem Karma etwas Gutes :-)