Hallo,
Meine Frau ist seit 2 Jahren selbstständig als Alltagshelfer tätig. Hier bei uns in der Region Bremen gibt es leider viel zuwenig Anbieter dafür.
Meine Frau opfert sich auf für ihre Hilfesuchenden, jedoch benötigt eine Weiterbildung nach Paragraph 53b, 45b Betreuungskraft SGB XI,welche jedoch mit mindestens 1000€ zu Buche schlägt.
Auch muss Sie mit Einnahmeeinbusen rechnen für die Zeit des Erwerbs dieser Weiterbildung.
Wenn Sie diese Weiterbildung hat, kann Sie endlich von den Kranken- und Pflegekassen in deren Listen aufgenommen werden. Sie kann dann auch Mitarbeiter einstellen und so viel mehr Hilfesuchenden ihre Hilfe anbieten.
Bitte helft ihr, ihren Traum weiter gehen zu können.
Agentur für Arbeit und andere Anlaufstellen helfen leider nicht. Einen Kredit kann sie leider nicht aufnehmen.
Bitte helft ihr.
Ganz lieben Dank
Ein sorgender Ehemann