Den gemeinnützigen Verein "Eltern und Kind Initiative e.V. Bad Reichenhall" gibt es nun schon seit über 30 Jahren. Er wurde 1987 gegründet als Zusammenschluss einiger Eltern, die ihre Kinder im Rahmen einer Eltern und Kind Gruppe betreuen wollten. Daraus wurde der "Kinderladen" (freier Träger unter Fachaufsicht vom Jugendamt)
https://de.wikipedia.org/wiki/Kinderladen
1996 ist die Kindergruppe in eine Netz-für-Kinder-Gruppe umgewandelt worden.
2006 ist der Kinderladen in die auch jetzt noch genutzten Räumlichkeiten umgezogen. Es gab damals noch 2 Vormittags-Kindergruppen, beide im Rahmen der Netz-für Kinder-Förderung. Eine Gruppe à 12-15 Regelkinder (mit U-3) Kinder und eine Gruppe mit 12 U-3-Kindern. Beide Gruppen hatten eine Erzieherin. 2015 wurde die U-3-Kindergruppe aufgelöst, da die Nachfrage nach Ganztagsbetreuung gestiegen ist und bei der Ganztagsbetreuung mehr Raum (Schlafmöglichkeiten) zur Verfügung stehen musste, sodass die Räumlichkeiten für beide Gruppen nicht mehr ausreichend waren.
Der Verein, als Träger des Kinderladens, hat schon seit Jahren mit Personalmangel, Preissteigerungen und den steigenden Anforderungen an unsere Erzieher*Innen zu kämpfen.
Wir finanzieren uns größtenteils über die Förderung aus der Netz-für-Kinder-Gruppe, sowie den Mitgliedsbeiträgen und natürlich durch die tatkräftige Unterstützung der Eltern.
Dennoch reicht das Geld gerade so zum Erhalt der Situation.
Das möchten wir gerne ändern!!
Wir möchten:
- Die personelle Situation verbessern
- Räumlichkeiten renovieren
- Spielzeuge und Spielgeräte (Garten) anschaffen
- unsere Zusatzangebote (Yoga, Musikalische Früherziehung, Sport) weiter ausbauen und finanzieren
Bitte helft uns, und den Kindern, damit sie einen schönen Platz haben an dem sie Kind sein können.
Jede Spende hilft.
Weitere Informationen unter: www.kinderladen-reichenhall.de
Der Verein Eltern und Kind Intitiative e.V. fördert folgende gemeinnützige Zwecke:
- Förderung der Erziehung (§52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 AO)
- Förderung der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (§52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 AO)
Vielen Dank schon jetzt.