Stützmauer

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Sanierung einer Stützmauer

Einsturzgefährdete Stützmauer. Beim Kauf unserer Immobilie von der Stadt 1998 wurde zugesagt, dass sie die anfallenden Sanierungskosten übernimmt. Jetzt sollen wir das stemmen 60 und 69 Jahre alt. Damit wäre alles wofür wir gearbeitet haben weg. Dazu kommen noch Anwaltskosten, Gerichtskosten und Gutachter kosten. Es gibt nur eine Schriftliche Vereinbarung. Steht nicht in der Teilungserklärung. Uns gehören von dem Gebäude 76,5%. Die wir dann auch dafür zahlen müssen. Das zerrt an den Nerven. Schlaf unmöglich, abschalten unmöglich. Wir sind nervlich am Ende.

 

Bärbel Krolik
27-07-2020

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