Deutsche Behörden verweigern meiner Frau seit dem 03.01.2019 die Leistung für eine dringend notwendige Zahnbehandlung. Sie ist 51 Jahre alt, leidet an Schläfenlappen-Epilepsie mit täglich bis zu 10 Grand Mal Anfällen. Sie hat 2 inoperable Gehirntumore und schwere psychische Leiden. Sie hat den Pflegegrad 4. Behinderten-Ausweis 100%, Merkzeichen B, G, H, RF unbefristet gültig. Sie wohnt seit 2005 in Spanien, ist deutsche Rentnerin (Erwerbsminderungsrente seit 2004). Sie ist in Deutschland kranken- und pflegeversichert bei der Barmer GEK. Alle Voraussetzungen zum Erhalt von Eingliederungshilfe für Deutsche im Ausland gemäß § 101 SGB IX und dem Bundesteilhabegesetz für Behinderte (medizinische Rehabilitation) sind nachweislich erfüllt. Dennoch verweigern die zuständigen Landschaftsverbände und die Barmer GEK rechtswidrig die Hilfen. Es werden seit 2019 gegen die Behörden Prozesse geführt, die vorsätzlich verschleppt werden, bei gleichzeitiger Verweigerung rechtlichen Gehörs und Prozesskostenhilfe für einen Rechtsanwalt, obwohl den Behörden und Gerichte seit dem Jahre 2007 bekannt ist, dass die Behinderte und deren Familie durch die Lebensumstände hilfebedürftig im Sinne des Sozialgesetzbuches XII sind.
Die Behinderte ist nachweislich durch ärztliche Atteste, MDK-Gutachten und Psychologisches Sachverständigen-Gutachten seit 2007 absolut reiseunfähig ! Ihr Gesundheitszustand ist lebensbedrohlich, auch durch den schmerzhaften Stress der jahrelangen Nichtbehandlung ihres Kiefers, weil sich dadurch auch die Zahl der Anfälle erhöht. Stürze lassen sich nicht immer vermeiden.
Für alle vorgenannten Erklärungen gibt es eindeutige Beweise. Eine Kieferbehandlung ist dringenst nötig und wir würden uns über jede Spende freuen und dankbar sein.
Dieter Kern