Wer eine Therapie gemacht hat, wird nicht verbeamtet
Meine Partnerin Marie (Name geändert) ist Lehramtstudentin und wurde im Alter von 6 Jahren von ihrer leiblichen Mutter "geghostet" (verlassen). Diese lässt seitdem keinen Kontakt zu und reagiert nicht auf Kontaktversuche. Das hat bei meiner Partnerin Spuren hinterlassen, mit denen sie bis heute zu kämpfen hat.
Sie würde gerne eine Psychotherapie machen, hat aber die Befürchtung, dass sie später Probleme damit bekommt verbeamtet zu werden, falls sie die Therapie offiziell macht und dies in ihrer Krankenakte vermerkt wird. Lesen Sie dazu: https://www.jetzt.de/job/junge-lehrer-werden-nach-psychotherapie-nicht-verbeamtet Das finden wir ungerecht und diskriminierend. Gerade als Lehrer sollte man doch eine stabile Psyche haben. Warum sollte jemandem der sich um seine psychische Gesundheit kümmert die Verbeamtung verwehrt sein?
Lehrerin ist ihr Traumberuf und für diesen hat sie schon viel geschuftet - u.a. muss sie gerade auch jetzt in der Vorbereitung zum Staatsexamen sehr viel arbeiten (Gastro), damit der Kontostand nicht bei 0 landet, da sie von ihren Eltern im Studium nicht finanziell unterstützt wird. Ich unterstütze Marie wo ich nur kann, aber auch mein Einkommen ist derzeit begrenzt.
Mit Ihrer Unterstützung ermöglichen Sie meiner Partnerin eine private Psychotherapie, die sie schon antreten kann bevor sie ins Referendariat und damit in die nächste anstrengende Phase startet. Eine Kurzzeittherapie hat 25 Sitzungen, wobei eine Sitzung etwa 50 Minuten entspricht und zwischen 50 und 150 EUR kostet.
Bitte helfen Sie uns mit Ihrer Spende!