Die 152cm kleine Maryna hatte in ihrem 1. Lebensjahr einen Impfschaden und ist seit dem lebenslänglich Gehbehindert. Vor 2 Jahren ist sie aus der Ukraine nach Deutschland eingereist. Ihre Familie ist schon längst verstorben, sie war völlig alleine.
In Deutschland wurde ihr ein Grad der Behinderung von 70 % anerkannt sowie die Merkzeichen B (Begleitperson) und G (Gehbehinderung). Sie ist außer Haus dauerhaft auf eine Begleitperson angewiesen. Sie ist voll erwerbsunfähig und benötigt einen persönlichen Assistenzen (24/7).
Im März 2024 lernte sie nunmehr Johannes kennen. Er hat ebenfalls seine Familie verloren und hatte niemanden mehr. Jetzt sind die beiden eine neue Familie. Es war sofort Liebe auf dem ersten Blick. Die Hoffnung von beiden hatte Erfolg; es gibt sie, die Liebe auf dem ersten Blick. Ein 190cm großer Mann für eine 152cm kleine Frau. Er kümmert sich um sie, tut alles für sie, erledigt ihr den ganzen Papierkram, macht krieg mit den Behörden und vertritt sie bei Gerichtsverhandlungen.
Sie wurde von der Lebenshilfe e.V. Kaufbeuren und 2 Jahre bei der Arbeit (FSJ und dann Teilzeitbeschäftigung) bei der Wertachtal Werkstätten körperlich sowie psychisch kaputt gemacht bis zur voller Erwerbsunfähigkeit. Sie hätte aus gesundheitlichen Gründen niemals arbeiten dürfen.
Seit 6 Jahren sitzt sie nicht mehr im Rollstuhl. Und dass soll auch so bleiben.
Die AOK hat nur den Pflegegrad 1 zuerkannt. Es läuft eine Klage auf Pflegegrad 3, nachdem ein unabhängiger Pflegesachverständiger ihr den Pflegegrad 3 bescheinigt hat.
Beim Bezirk Schwaben läuft ein Antragsverfahren auf ein persönliches Budget für einen persönlichen Assistenzen.
Denn alleine, kann sie nicht leben.
Johannes kümmert sich mehr um ihr leben als um sein eigenes. Nur mit Nachdruck hat die Deutsche Rentenversicherung Maryna nunmehr den Aufenthalt in einer Reha-Klinik bewilligt.
Das Jobcenter zahlt seit 3 Monaten ihr kein Bürgergeld aus. Johannes bezahlt ihr Wohnung und Essen. Denn er ist für sie da, lässt sie niemals alleine.
In der Ukraine war ihre Oma für sie da, 24/7, selbst in der Schule und beim Studium war sie in der Klasse und hat am Unterricht teilgenommen. Johannes ist jetzt der Nachfolger ihrer Oma.
Mittlerweile sind die beiden verlobt. Er wird sich nach der Hochzeit um ihre deutsche Staatsbürgerschaft kümmern, damit sie sicher in Deutschland bleiben kann.
Selbst bei der Eheanmeldung trotz aller Unterlagen weigert sich das Standesamt Germaringen den Antrag fortzuführen aus nicht nachvollziehbaren Gründen. Nur mit einer Untätigkeitsklage nach 3 Monaten kann man Behörden zum Handeln bewegen.
Dass ist leider Gang und Gäbe bei den deutschen Behörden, besonders wenn man nicht die deutsche Staatsbürgerschaft hat, wird man massiv fertig gemacht und Rechte werden eingeschränkt.
Doch Johannes wird sich für Maryna einsetzen und alles regeln. Damit sie alles bekommt, was ihr in Deutschland zusteht.
Jetzt kommt das nächste Problem. Im September 2023 wurde Johannes vom Landgericht Osnabrück wegen 47 Straftaten (davon 27 Beleidigungen) gegen Justizbehörden und Beamte zu 2 Jahre und 6 Monate Freiheitsstrafe verurteilt.
Dagegen hat ein Rechtsanwalt Revision eingelegt. Die Revision wurde im November 2024 verworfen.
Es bleibt noch die Verfassungsbeschwerde innerhalb eines Monates möglich sowie ein Gnadengesuch.
Dass Problem ist nicht für Johannes in die JVA anzutreten, das Problem ist dass dann keiner für Maryna mehr da ist. Hätten die beiden sich nie kennnen gerlernt, wäre Maryna wahrscheinlich nicht mehr am Leben. Unter anderem hat sie noch einen Grad der Behinderung von 10 % wegen Depressionen. Diese sind aber zur Zeit weg, solange Johannes bei ihr ist.
Rechtsanwälte in Deutschland sind teuer. Erst recht bei einer komplexen Verfassungsbeschwerde und Gnadengesuch, wo nicht mal der kleinste Fehler unterlaufen darf. Ein Rechtsanwalt wurde gefunden, der sich auf Verfassungsrecht und Gnadenrecht spezialisiert hat. Er verlangt jedoch 18.000 Euro für sein Honorar. Einen günstigen wird man in Deutschland kaum finden werden.
Die letzte Hoffung, Verfassungsbeschwerde und Gnadengesuch einzulegen.
Vielleicht begnadigt die zuständige Gnadenstelle in Niedersachsen Johannes, damit er endlich ein straffreies leben führen kann und sich um Maryna kümmern kann.
Dafür fehlen leider die 18.000 Euro. Die Mitmenschen und Spender werden daher um Hilfe gebeten, für die Maryna zu spenden, damit sie glücklich mit Johannes weiter leben kann.