Hallo
Wir, die drei Familien Spanu, betreiben seit 2009 das Restaurant „Vinum im Literaturhaus“ in Stuttgart. Unser schönes Lokal liegt im Erdgeschoss des Literaturhauses im Bosch-Areal unmittelbar neben der Stuttgarter Liederhalle. Bei schönem Wetter sitzen unsere Gäste gerne vor oder nach den Veranstaltungen im Kongresszentrum Liederhalle, dem Cinemax nebenan oder eben im Literaturhaus auf unserer Terrasse und genießen unsere mediterrane Küche. Wenn es einmal regnet oder kalt ist, haben wir innen ebenfalls großzügig Platz. Besucht bitte unsere Homepage, um einen Eindruck von dem zu bekommen, wer wir sind und was wir tun (www.vinum-im-literaturhaus.de).
Der Lage unseres Lokals entsprechend kommen neben unseren Stammgästen vor allem die Besucher der Kulturangebote in unserer Nachbarschaft zu uns. Wir sind in keiner Shopping- oder „Lauflage“, sondern davon abhängig, dass die Kulturszene lebt. Unsere Pacht ist hoch.
Daher hat uns die Corona-Pandemie nicht nur während der Zeit der behördlichen Betriebsschließungen, sondern eigentlich seit März 2020 über das ganze Jahr hinweg schwer getroffen. Ohne Konzerte, Lesungen und Kino waren zwar unsere Stammkunden weiterhin treue Gäste, reichten aber bei Weitem nicht, um die Kosten zu decken und unsere Familien zu ernähren. Seit Anfang Juni 2021 dürfen wir zwar – wie alle anderen Gastronomen – wieder öffnen, ohne Kunst und Kultur werden wir aber weiterhin ernste Probleme haben.
Die staatlichen „Hilfen“ konnten nur einen kleinen Teil dessen abfangen, was wir eingebüßt haben. Hier geht es uns nicht anders als der Gastronomie im Ganzen. Wir fühlen uns – wie so viele – von der Politik allein gelassen und auch ungerecht behandelt. Gerne tragen wir unseren Teil zur Eindämmung der Pandemie bei, erwarten vom Staat sodann aber auch eine Kompensation für das, was wir im Vergleich zu anderen Branchen an größeren Einschränkungen hinnehmen mussten.
Unsere Ansprüche auf eine echte Entschädigung für die Corona-Schließungen wurden vom Land Baden-Württemberg abgelehnt. Auch hier sind wir nicht alleine. Nur hatten wir das Glück, zunächst durch eine sogenannte Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft unterstützt, eine Entschädigungsklage vor das Landgericht Stuttgart bringen zu können. Wir haben uns wegen der Kosten auf eine Teilklage beschränkt. In der ersten Instanz wurde unsere Klage abgewiesen (LG Stuttgart (7. Zivilkammer), Urteil vom 30.03.2021 – 7 O 417/20).
Wir waren und sind gewillt, den weiteren Weg durch die Instanzen bis vor die obersten Bundesgerichte zu gehen. Nur hat die Prozessfinanzierungsgesellschaft den Glauben an unsere Sache verloren. Unsere Klage war neben wenigen einzelnen anderen Klagen im Bundesgebiet die schnellste vor Gericht. Wir sind jedoch ohne finanzielle Unterstützung nicht mehr in der Lage, den weiteren Weg zu gehen, den wir auch im Interesse vieler anderen Selbstständigen im Gastrobereich gehen möchten.
Wir haben – wie es schön heißt – „fristwahrend“ Berufung zum Oberlandesgericht Stuttgart eingereicht. Das weitere Kostenrisiko können wir aber nur eingehen, wenn wir die Gerichts- und auch die Kosten des gegnerischen Anwalts des Landes Baden-Württemberg abgedeckt haben. Unsere eigenen Anwaltskosten für diese Instanz sind kein Thema mehr. Wir brauchen und bitten aber um die Unterstützung von Ihnen und euch, um diese Klage tatsächlich bis zum Schluss durchhalten zu können.
Für einen Streitwert unserer Teilklage über 30.000 Euro betragen die Gerichtskosten für die Berufung vor dem OLG Stuttgart und die Revision vor dem Bundesgerichtshof 4.041 Euro, für die Kosten der Gegenseite brutto insgesamt 7.548 Euro, sowie für unseren BGH-Anwalt (wenn es soweit ist) netto 3.649 Euro. Wir müssen also 15.238 Euro drohender Kosten decken, wenn alles schiefgeht.
Bei einer geschätzten Einzelspende von 20 Euro kostet das Spendensammeln über diese Plattform ca. 2,50 Euro pro Spende. Das ist nicht wenig, aber fair, weil sonst blieben wir sowieso alleine und unser Projekt ginge unter. Insgesamt liegt unser Spendenziel daher bei 17.000 Euro.
Wir bitten sehr herzlich um Ihre und eure Unterstützung für unsere weitere Klage gegen den Staat. Wenn wir unser Finanzierungsziel erreichen, dann halten wir auch durch – versprochen.
Und wir versprechen gleichzeitig, dass wir im Falle des Erfolges unserer Klage die komplette Kostenerstattung in Höhe des Spendenbetrages einem wohltätigen Zweck zukommen lassen, wofür wir das Kinderhospiz in Stuttgart auswählen werden. Wir werden Sie und euch nicht enttäuschen …
Herzlichen Dank und viele Grüße – bleibt gesund …
Ihre und eure Familien Spanu