Wir benötigen dringend Hilfe. Meine Tochter T. ist 5 Jahre alt. Sie lebte 3 1/2 Jahre bei mir. Es wurden nie Entwicklungsstörungen oder Auffälligkeiten festgestellt. Mit dem Vater T. lebte ich nur ein knappes halbes Jahr zusammen, die Trennung erfolgte kurze Zeit nach der Geburt T. Ich litt in der Schwangerschaft unter einer Krebserkrankung. T. war ein Wunschkind für mich. Der Vater neigte zu Gewalttätigkeit und suchte auch im Internet nach einer "kleinen Sklavin" oder "Unterlegenen, über die er uneingeschränkte Macht ausüben möchte". Dem Jugendamt Erfurt und dem Amtsgericht Erfurt ist dies nachweislich bekannt. Ein Kind wollte der Vater eigentlich nie haben, versuchte aber seit der Trennung Umgangsrecht durchzusetzen. Die Trennung erfolgte auch bzw. vorallem aus Sorge um meine Tochter. Der Vater schrieb Texte mit deutlichen Machtfantasien über Kinder, über Vergewaltigung einer stummen, missgebildeten Tochter durch den bulligen Vater, Passagen wie "inzestliebendes ungeschlecht", "motherlose zu spielzeug", Tötungsaktionen über ein Kind und eine Geisterwelt im Inneren seines Kopfes, die zum Töten und Gebähren aufrufe. Vor Gericht stellt er dies als "Kunst" dar. Weiterhin bedrohte er mich, meiner Tochter etwas anzutun. Die Schriften liegen dem Amtsgericht, dem OLG Jena und dem Jugendamt vor, ebenso Nachweise, dass der Kindesvater "anfällig" für verschiedene sexuelle Handlungen sei und suchtartig und "in Schüben" andere Menschen bedränge. Er gab es selbst in einer E-Mail zu. Bereits die Staatsanwaltschaft Erfurt wies schriftlich hin, dass die "hinzudeutenden Inhalte aus den übersandten Schriften des Kindesvaters auf Pädophilie, Sadismus und Gewaltverherrlichung als belegt erachtet wurden." Aus den genannten Gründen beantragte ich immer wieder begleitete Umgänge zum Schutz T. für den Kindesvater. Das Jugendamt Erfurt schrieb selbst, dass der Vater die persönlichen Grenzen des Kindes nicht achten kann bzw. dahingehend Schwierigkeiten hat. Eine Kindeswohlgefährdung sähe es in den genannten Punkten allerdings nicht, begleitete Umgänge wurden abgelehnt.Am 27.01.20 wurde Tamani aus meinem Haushalt herausgenommen und dem Vater übergeben, da ich mich aus Sorge um mein Kind nicht an unbegleitete Umgänge (Gerichtsbeschlüsse) hielt und leider erfolglos immer wieder begleitete Umgänge beantragte. Bereits Monate vor der Herausnahme stellte der Kindesvater den Kindesunterhalt ein, was das Jugendamt auch nicht als Kindeswohlgefährdung erachtete. 2 bereits erstellte Gutachten in der Sache kommen zu dem Schluss, dass eine Persönlichkeitsdiagnostik beim Vater Aufschluss geben könnte über pathologische Relevanzen seiner Schriften und Fantasien. Beide Gutachten lehnten "aktuell" diese Untersuchung ab, obwohl sie qualifiziert sind.Dass offensichtlich erst etwas Schlimmes passieren muss, damit eingegriffen wird, ist unerträglich für mich als Mutter. Verdachtsmomenten auf sexuellen Missbrauch durch den Kindesvater, auch durch Dritte, ging das Jugendamt bisher nur bedingt nach. Inzest-oder Tötungsfantasien über Kinder hält das Jugendamt für unbedenklich für ein 5-jähriges Kind. Man unterstellt mir sogar "psychische Probleme", da ich diese Fantasien und Verhaltensweisen des Kindesvaters für abnorm halte und immer wieder schriftliche Belege einreichte. Seit der Herausnahme T. isoliert mich das Jugendamt rigeros von T. ab. Trotz plötzlich aufgetretenen Auffälligkeiten T., wie z.B. eine Sprechstörung wird der Verbleib T. beim Vater unterstützt. Das Familienrechtssystem, bestehend aus Jugendamt, Richterin und Verfahrensbeiständin hält Machtausübungen über Menschen, vorallem über Kinder für unbedenklich. Es wurde sogar in einer mündlichen Verhandlung behauptet, dass 95 % der Menschen sich keine Sorgen machen würden oder Angst hätten, wenn sie wüßten, dass ein Vater Inzest-, Vergewaltigungs,-oder Tötungsfantasien über Kinder hätte und lediglich 5 % "hysterische" Mütter mit psychischen Problemen Angst hätten! Ich hätte nie gedacht, dass so etwas in Deutschland möglich ist und eine Mutter derart psychiatrisiert wird und der Vater mit solchen Gedanken derart unterstützt wird. Wo bleibt das Kindeswohl? Man hatte sogar versucht meine Geschäftsfähigkeit anzuzweifeln, da ich immer wieder Belege über den Kindesvater einreichte und Anträge stellte. Ein Gutachter im Betreuungsgericht konnte allerdings jüngst (im Juli 21) keine "Auffälligkeiten" bei mir feststellen und verwies Jugendamt und Gericht erneut darauf, dass die vorliegenden Nachweise über den Vater bedenklich seien und mögliche fremdgefährdende Fehlhandlungen, vorallem gegenüber meiner Tochter, möglich seien. Dennoch wünscht das Jugendamt den Verbleib beim Vater. Mir selbst wirft es außer "Pathologisierung des Vaters" nichts vor. Ich bin durch die gesamte Situation finanziell extrem in die Ecke getrieben. Die Gerichtskosten sind immens. Durch die gesamten bisherigen Verfahren ist eine große Summe aufgelaufen. Dadurch bin ich in meiner Existenz bedroht und auch in den Möglichkeiten weiter zu kämpfen. Ich muss auch gesundheitlich stabil bleiben wegen der Krebserkrankung. Mittlerweile habe ich die 5-Jahres-Überlebensrate erreicht, allerdings meinten Ärzte, dass der Streß und die finanziellen Sorgen, nicht gut sind wegen der Krebserkrankung. Dennoch muss ich mich fit halten. Bitte helft meiner Tochter und mir. Ich bin für noch so kleinste Spenden dankbar und möchte diese in die Gerichtskosten stecken, die bereits aufgelaufen und gestundet sind und zukünftige Verfahren stecken, damit meine Tochter aus der gefährlichen Situation beim Kindesvater entfliehen kann. Die Sachbearbeiterin beim Jugendamt Erfurt fand Machtbestrebungen über Kinder unterstützenswert. Auch Klagen gegen das Jugendamt Erfurt beim Verwaltungsgericht Weimar sind anhängig. All dies verschlingt sehr viel Geld. Andrea Schwemmer (Mutter von Tamani)